Chlorate sind universell wirksame Unkrautbekämpfungsmittel (Herbizide). Bis 1992 waren in Deutschland mehrere Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Natriumchlorat (Herbizide) zugelassen (z.B. das bekannteste Mittel „UnkrautEx“). EU-weit gilt ein Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorat seit 2010. Für Chlorat-Rückstände in Lebensmitteln gilt nach EU-Recht der allgemeine Standardgrenzwert von 0,01 mg/kg als Höchstgehalt für nicht zugelassene Stoffe.
Nachdem das CVUA Stuttgart in den Jahren 2012 bis 2013 Perchlorat-Rückstände in pflanzlichen Lebensmitteln entdeckt und in 2,3 % der Proben auffallend hohe Gehalte (größer 0,1 mg/kg) festgestellt hatte, wurde Anfang 2013 am CVUA Stuttgart eine Methode entwickelt, mit der schnell und einfach auch Chlorat-Rückstände in Lebensmitteln nachgewiesen werden können. Mit dieser Methode untersuchte das CVUA Stuttgart im Rahmen eines speziellen landesweiten Monitoringprogramms Obst-, Gemüse- und Getreideproben auf Chlorat.
Von 1087 bisher untersuchten Proben wurden in 266 Proben (24,5 %) Chlorat-Rückstände im Bereich von 0,01 bis 2,7 mg/kg gemessen. Der Median über alle Proben mit Chlorat-Rückständen lag bei 0,022 mg/kg. Die höchsten Gehalte an Chlorat wurden in Bohnen (0,84 mg/kg), Broccoli (0,97 mg/kg), Basilikum (1,4 und 1,9 mg/kg) und Koriander (2,7 mg/kg) jeweils aus Kambodscha und Chilischoten (0,84 und 0,92 mg/kg) aus Uganda gemessen.
Von 197 untersuchten Proben aus ökologischer Erzeugung wiesen 51 Proben (25,9 %) Chloratgehalte von 0,01 bis 0,19 mg/kg mit einem Median von 0,023 mg/kg auf. In 88 Proben (8,1 % aller untersuchten Proben) waren sowohl Chlorat- als auch Perchlorat-Rückstände nachweisbar, wobei hohe Chlorat-Werte nicht mit hohen Perchlorat-Werten einhergehen.
Proben, deren Chlorat-Gehalte gesichert über dem Grenzwert 0,01 mg/kg liegen, sind nicht verkehrsfähig. Nach bisheriger Bewertung können für die weit überwiegende Zahl der Proben unerwünschte gesundheitliche Effekte, v.a. mögliche Auswirkungen auf die Schild- drüsenfunktion und Schädigungen der Erythrocyten (Methämoglobinbildung, Hämolyse) ausgeschlossen werden. Lediglich bei drei Proben (Broccoli aus Kambodscha, zubereiteten Mohrrüben aus den USA, Grapefruit aus USA) war der Chlorat-Gehalt so hoch, dass gesundheitliche Effekte nicht ausgeschlossen werden können.
Die Ursache der Rückstände ist noch nicht geklärt. In der EU unzulässige Anwendungen können nicht ausgeschlossen werden.
Quelle: CVUA Stuttgart